Warum Versicherungsunternehmen Social-Media-Guidelines benötigen – Teil 2 – Kontrolle

Tipp 2: Erlangen Sie Kontrolle über alle Social-Media-Auftritte

Viele Versicherungsgesellschaften kennen möglicherweise nicht das volle Ausmaß der Verwendung von sozialen Netzwerken in ihrem Unternehmen und in ihrem Vertrieb.

  • Machen Sie eine Bestandsaufnahme aller Social-Media-Konten die in Verbindung zur Ihrer Marke stehen, da diese unauthorisiert oder in betrügerischer Absicht genutzt werden könnten.
  • Schauen Sie auch nach Konten von Vertretern oder schlafenden Konten, die Möglicherweise nur für kurze Marketingkampagnen genutzt wurden. Ebenso auch nach Konten von Tochter- oder Partnerunternehmen, die in Verbindung mit Ihrer Marke stehen.
  • Zentralisieren Sie die Herrschaft über die Social-Media-Profile! Weisen Sie den beteiligten Mitarbeitern entsprechende Berechtigungsprofile zu.
  • Stellen Sie klare Regeln, wie und unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrieb Social-Media-Präsenzen erstellen darf. Klären Sie dabei auch, unter welchen Voraussetzungen Ihre Marke dabei verwendet werden darf.

Gerade für Gesellschaften mit einer großen Zahl an Ausschließlichkeitsvermittlern ist dies eine Herausforderung. Schon frühzeitig sollten hier klare Richtlinien für die Nutzung der Marke durch Vermittler im Internet und den sozialen Netzwerken geschaffen werden. Auch bei der Wahl des Namens und der Darstellung einer Social-Media-Präsenz müssen Vorgaben für ein einheitliches Auftreten (Corporate Identity) gegeben werden. Hierfür gibt es ebenfalls Tools, mit den Aussehen und Inhalte von Social-Media-Präsenzen von Vermittlern durch die Zentrale gesteuert werden können. An dieser Stelle möchte ich exemplarisch die Tools von 3m5 (professocial) und das Tool von Facelift nennen. 

Eine ständige Kontrolle der Social-Media-Präsenzen, die in Verbindung mit Ihrer Marke stehen, ist unerlässlich!

 

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